Hinweis an Richter, Staatsanwälte und Abmahnanwälte

Rheinland-Pfalz, 31.12.2016

Bei dem nachfolgenden Artikel handelt es sich um Geschehnisse und Wahrnehmungen, die auf einem (wahren) Tatsachenkern beruhen und die aus der Sicht der Autors interpretiert und bewertet werden.

Es handelt sich somit um eine Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland und der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB.

Der Artikel entspricht somit nicht einer „objektiven Wahrheit“, sondern ist ein „subjektives Werturteil“, welches u.a. durch die Vorträge und die Urteile des Landgerichts Köln zu den Aktenzeichen 28 O 188/15, 28 O 210/15, 28 O 260/15, 28 O 316/15, 28 S 1/16, 28 O 158/16 und das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz zum Aktenzeichen 2080 Js 27958/14 ihre Bestätigung findet.

Der Artikel dient nicht dazu, die angesprochenen Personen, Firmen, Behörden zu schmähen, zu beleidigen oder ähnliches, sondern um Mißstände aufzuzeigen, und zwar in der Form, wie es die Bundeskanzlerin Merkel am 15.09.2016 in der Rede beim M100 Sanssouci Colloquium wie folgt formuliert hat:

„Pressefreiheit besteht aus der Abwesenheit staatlicher Einflussnahme und Zensur. Aber das ist es nicht allein. Pressefreiheit umfasst weit mehr. Sie umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken und über sie berichten zu können, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.“

Problemstellung für das ZDF

Viele Menschen denken bei organisierter Kriminalität an Menschenhändler, Drogendealer, Zuhälter und sonstige Formen der Schwerstkriminalität. Die organsierte Kriminalität hat allerdings verschiedene Facetten, Gesichter und Ausprägungen.

Über eine Form der organisierten Kriminalität aus dem Umfeld des ZDF handelt dieser Artikel.

Das für exzessive Schleichwerbung und für kriminell anmutende Vorgänge bekannte ZDF und alle weiteren öffentlich-rechtlichen Sender sind seit der Entstehung des privaten Fernsehens und der Intergration des Internets als Informations- und Unterhaltungsquelle in die bundesdeutschen Haushalte mit dem Problem sinkender Zuschauerzahlen konfrontiert.

Das ZDF möchte natürlich zum einen die an die privaten Sender verlorenen Zuschauer zurückgewinnen und zum anderen gleichzeitig die Personal- und Produktionskosten für Reportagen und ähnliches niedrig halten.

Die Finanzierung hochwertiger und somit kostenspieliger Produktionen durch z.B. Werbeeinnahmen würde sich nicht nur aufgrund der Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags in Bezug auf Werbung für Dritte als sehr schwierig gestalten.

Die Regelungen des Rundfunstaatsvertrag und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Produktion kostengünstiger und gleichzeitig hochwertiger Produktionen gelten nicht nur für das ZDF, sondern auch für Tochterunternehmen und Produktionsfirmen aus dem Beteiligungsportfolio der ZDF Enterprises-Gruppe, der Beteiligungsgesellschaft des ZDF.

Die beschriebenen Probleme scheinen das ZDF zu der Überlegung und anschließenden Entscheidung geführt zu haben, sich auf eine organisierte und kriminell anmutende Bande aus Köln einzulassen, die als „Produktionsfirma“ außerhalb des offiziellen ZDF-Firmenportfolios agiert.

Das Geschäftsmodell und die teilweise kriminell anmtuende Vorgehensweise dieser Bande aus Köln sowie deren Unterstützer werden wir nachfolgend skizzieren.

Organisierte Kriminalität in Köln aus dem Umfeld des ZDF

Die Köpfe dieser kriminell anmutenden Kölner Bande aus dem Dunstkreis des ZDF sind der

  • Journalist Oliver Koytek
  • Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth
  • Rechtsanwalt Marc Oetzel

Oliver Koytek

Oliver Koytek aus Erftstadt ist nach unseren Recherchen Journalist, ZDF-Autor / ZDF-Reporter, Inhaber des Verlags Oliver Koytek (Händelstraße 55, 50674 Köln) und Gesellschafter Geschäftsführer der Werbeagentur namens real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH (Rubensstraße 37, 50676 Köln).

Dr. Mathias Dieth

Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth ist Mitarbeiter der Stadt Köln, Mitarbeiter des ZDF, Sozius der Kanzlei Oetzel Dieth GbR (Burgmauer 4, 50667 Köln) und Partner der Partnerschaftsgesellschaft Kanzlei Strunden und Partner Rechtsanwälte (Gottfried-Hagen-Straße 20, 51105 Köln).

Dr. Mathias Dieth kennen Sie als „Mandantenkiller“ aus dem Fall des Schlagersängers Wendler.

Dr. Mathias Dieth ist ein sogenannter Vertuschungs- und Kriminalisierungsanwalt, der für seine Mandanten oder im eigenen Interesse Dritte mittels falscher Verdächtigungen und ähnlichem versucht zu kriminalisieren. Im Fall Wendler ging der Versuch nach hinten los, als Dr. Mathias Dieth und der Wendler einen Dritten wissentlich falsch anzeigten und zivilrechtlich angingen, der den Wendler als Betrüger bezeichnete. Es stellte sich allerdings heraus, dass der Schlagersänger Wendler wegen 12-fachen Betrugs verurteilt worden war.

Zur Tarnung seiner kriminell anmutenden Aktiviäten, zu denen auch Parteiverrat, Mehrfachverteidigung, mittelbare Falschbeurkundung, Steuerhinterziehung, verdeckte Gewinnausschüttungen, Betrug, Nötigung, Erpressung, Prozessbetrug, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und weitere Straftaten und Vergehen gehören, hat sich Dr. Mathias Dieth vom ZDF so etwas ähnliches wie eine falsche Identität zugelegt, die u.a. aus Scheinfirmen (nicht existenten Anwaltskanzleien) und der öffentlichen falschen Bewerbung Dozent der Fresenius Hochschule Köln zu sein besteht.

Dr. Mathias Dieth ist zudem Autor von „Die Fallen im Internet“ und gilt gemeinsam mit seinem Kanzleipartner Marc Oetzel als einer der größten Profiteure von Schleichwerbung im ZDF.

Oliver Koytek betreibt nämlich nicht nur im Format „Hallo Deutschland – Tatort Internet“ Schleichwerbung für die beiden ZDF-Mitarbeiter Marc Oetzel und Dr. Mathias Dieth für deren Funktionen als Anwälte in ZDF-Reportagen, sondern die beiden Anwälte vertreten auch noch die real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH in deren Funktion als Rechtsanwälte und generieren somit Einkünfte für sich, wie z.B. in dem Verfahren des Landgericht Köln zum Aktenzeichen 28 O 260/15.

Marc Oetzel

Rechtsanwalt Marc Oetzel hat eine ähnliche Vita wie Dr. Mathias Dieth. Marc Oetzel ist ebenfalls Mitarbeiter des ZDF, Sozius der Kanzlei Oetzel Dieth GbR (Burgmauer 4, 50667 Köln) und Partner der Partnerschaftsgesellschaft Kanzlei Strunden und Partner Rechtsanwälte (Gottfried-Hagen-Straße 20, 51105 Köln).

Marc Oetzel ist ebenfalls wie Dr. Mathias Dieth für seine Vertuschungs- und Kriminalisierungsqualitäten bekannt.

Im Fall Gustl Mollath vertritt der vom ZDF als Verbraucheranwalt beworbene Abmahnanwalt Marc Oetzel die ehemalige Kollegin der ehemaligen Ehefrau von Gustl Mollath und versucht Berichterstattung unter Nennung des Namens dieser von uns als „besonders ehrbar“ eingestuften Frau gerichtlich unterbinden zu lassen.

Marc Oetzel gab sich wie Dr. Mathias Dieth bis vor kurzem noch öffentlich auf der Homepage seiner Partnerschaftsgesellschaft als Dozent der Fresenius Hochschule Köln und als Gastdozent an der University of Southern California Los Angeles aus. Die Dozentenangaben hat Marc Oetzel mittlerweile von der Homepage seiner Kanzlei gelöscht.

Marc Oetzel ist Co-Autor von „Handbuch der Fernsehproduktion“.

Kriminelle Handlungen durch  Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel

Die Aufgabe von den Anwälten Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel ist der Schutz der scheinselbständig wirkenden Werbeagentur von ZDF-Reporter Oliver Koytek vor Einflüssen von außen, also vor den Finanzbehörden, den Ämtern, der Strafverfolgungsbehörden und vor sonstigen Dritten.

Dr. Mathias Dieth hat z.B. in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz 2080 Js 27958/14 insgesamt 4 Personen vertreten: Zum einen den „Zeugen“ Oliver Koytek, mit dem er gemeinsam die ZDF-Mitarbeiterin Anja Marx (Volontärin) gegenüber der Polizei Koblenz verdächtigte, die Verantwortliche für auf Nötigung beruhenden Filmaufnahmen gewesen zu sein, obwohl dies der „Zeuge“ Oliver Koytek selbst war.

Der nach einem Urteil des Landgericht Köln als Parteiverräter und Mehrfachvertreter bezeichnet werden dürfende Dr. Mathias Dieth vertrat dann die Volontärin Anja Marx ebenso in dem Ermittlungsverfahren wie auch noch den beschuldigten ZDF-Kameramann Jürgen Heck und den beschuldigten ZDF-Tonassistent Yannick Schmeil.

In dem Verfahren LG Köln 28 O 210/16 beschuldigte dann Dr. Mathias Dieth seinen ZDF-Kollegen und Kanzleipartner Marc Oetzel der Urkundenfälschung,  nämlich dieser hätte die Einlassungen für die Beschuldigten Schmeil und Heck gefälscht, in dem Marc Oetzel pro abs unterschrieben ohne Wissen und Auftrag von Dr. Mathias Dieth die Bestellungsschreiben inklusive der Einlassungen an den ermittelnden Polizisten Ansgar Feldges versandt.

Das Landgericht Köln stellte in dem Urteil 28 S 1/16 in sehr deutlichen Worten fest, dass sich der klagende Parteiverräter Dr. Mathias Dieth, vertreten in dem Verfahren von der Kanzlei von dem Abmahnanwalt Professor Dr. Ralf Höcker, sehr wohl für alle drei Beschuldigte bestellt hatte.

Das Geschäftsmodell der real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH

Das Geschäftsmodell dieser als ZDF-Produktionsfirma getarnten Werbeagentur von ZDF-Reporter Oliver Koytek besteht aus zwei Säulen:

Schleichwerbung

Die nach unserer Erkenntnis vom ZDF wirtschaftlich beherrschte Werbeagentur real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH von ZDF-Reporter Oliver Koytek hat sich zum einen auf die Erstellung von Imagefilmen für Firmen, Institutionen und Personen spezialisiert.

Als Mitarbeiter dieser Werbeagentur gibt der Geschäftsführer Oliver Koytek eine Vielzahl von ZDF-Mitarbeitern / ZDF-Autoren / ZDF-Journalisten an, z.B. Anja Marx, Jessica Martin, Jochen Schulze, Nina Suweis und weitere ZDF-Mitarbeiter, was auf uns sehr irritierend wirkt und sich die Frage stellt, wer denn die Sozialversicherungsbeiträge für diese „getarnten“ ZDF-Mitarbeiter bezahlt, das ZDF oder die real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH von ZDF-Reporter Oliver Koytek .

Diese „Imagefilme“ werden dann in Form von stark den Eindruck nicht als Werbung gekennzeichneter Schleichwerbung in thematisch passenden TV-Reportagen, insbesondere im ZDF bei „Hallo Deutschland“ und in Reportagen bei ZDFinfo, platziert, womöglich damit der auftraggebende und verantwortliche ZDF-Intendant Thomas Bellut die Produktions- und Personalkosten durch die Aufnahme von „Sponsoren“ für diese „Imagefilme“ in Reportagen reduzieren kann.

Zu den Kunden für solche „Imagefilme“ der Werbeagentur real & fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH von ZDF-Reporter Oliver Koytek gehören neben dem TÜV-Rheinland (insbesondere dort der Geschäftsführer einer TÜV-Zertifizierungsgesellschaft namens Olaf Seiche ), der Kindernothilfe e.V., Villeroy & Boch und weiteren Firmen und Personen, auch die Polizei, insbesondere diverse Einheiten der Polizei in Rheinland-Pfalz. Neben „echten“ Kunden gibt Oliver Koytek auf der Homepage seiner Werbeagentur Referenzkunden an, die auf unsere Anfrage allerdings bestätigt haben, nicht Kunde von Oliver Koyteks Werbeagentur sein, z.B. die Firma Procter & Gamble.

Der TÜV Rheinland hat sich für diese „Imagefilme“ über die Zertifizierungsgesellschaft des TÜV mit dem Geschäftsführer Olaf Seiche ebenso gegenüber der real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH in Form einer TÜV-Zertifizierung erkenntlich gezeigt, wie auch die Kindernothilfe e.V., den „Journalisten“ Oliver Koytek für eine „Reportage“ mit einem „Journalistenpreis“ ausgezeichnet hat.

Damit diese Platzierung von Schleichwerbung, insbesondere im ZDF, durch eine Werbeagentur nicht so direkt auffällt, gibt diese kriminell anmutende Bande aus Köln sogar im impressumspflichtigen Abspann von ZDF-Reportagen, vor allem in Reportagen mit „Hauptdarstellern“ vom TÜV (vor allem mit Olaf Seiche), von der Polizei und vom ZDF selbst (vor allem mit den ZDF-Mitarbeitern Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel), wohl offensichtlich zur Vertuschung eine nicht existente Firma namens real&fiction GmbH an, die allerdings in keinem Handelsregister eingetragen ist und namentlich stark an die echte real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH erinnert.

Wie der nach eigenen Angaben ebenso wie Oliver Koytek reisebegeisterte Olaf Seiche, der sich ebenso wie Dr. Mathias Dieth und wie Marc Oetzel als Dozent der Fresenius Hochschule ausgibt, eine „unabhängige Produktionsfirma“ zertifizieren konnte, die selbst bei Reportagen mit ihm als „Hauptdarsteller“ falsche Impressumsangaben macht, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.

Kriminalisierung von Personen und Firmen

Der Kriminalisierungsservice von der Werbeagentur real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH von ZDF-Reporter Oliver Koytek bildet das zweite Geschäftsmodell dieser kriminell anmutenden Bande aus Köln.

Oliver Koytek bietet ZDF-Mitarbeitern die Möglichkeit, die real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH für auf Straftaten und sonstigen Verfehlungen beruhenden Filmaufnahmen zu nutzen, in der Regel für massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen von gefilmten Personen, in dem sich die entsprechenden ZDF-Mitarbeiter als Mitarbeiter der real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH ausgeben. So geschehen bei den Filmaufnahmen zu „Dealer, Drängler und Vermisste“, die das ZDF zur Vertuschung in „Die Helicops“ umbenannte, die dann zu dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz mit dem Aktenzeichen 2080 Js 27958/14 führten, als die ZDF-Filmcrew im Namen der Werbeagentur von ZDF-Reporter Oliver Koytek ohne schriftliche Drehgenehmigung die Autobahnpolizei Rheinland-Pfalz begleitete und einen Autofahrer gegen seinen Willen filmten.

Der TÜV-Rheinland um den reisebegeisterten Olaf Seiche von der Zertifierungsgesellschaft des TÜV Rheinland, der sich auf die Zertifizierung von Hotels spezialisiert hat, nutzt diesen Kriminalisierungsserice in Verbindung mit dem Schleichwerbungsservice, um auf Kosten der Rundfunkgebührenbezahler diverse nicht TÜV-zertifizierten Hotel im Ausland aufzusuchen.

Dabei werden die Hotels aufgesucht und durch Filmaufnahmen wird versucht, das Hotel und deren Besitzer zu kriminalisieren, allem Anschein nach, um den TÜV-zertifizierten Hotels einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und um natürlich indirekt für eine Zertifizierung von Hotels zu werben, frei nach dem Motto: „Ist Dein Hotel nicht durch den Kölner TÜV-Rheinland zertifiziert, dann steht irgendwann ein ZDF-Team in Deinem Hotel und filmt und kriminalisiert Dich.“

Auch die ZDF-Mitarbeiter von „Hallo Deutschland“ Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel nutzen diesen Kriminalisierungsservice als Paket mit dem Schleichwerbungsservice, in dem diese Personen und Firmen in dem ZDF-Format „Hallo Deutschland“ und vor allem in den Reportagen „Tatort Internet – Wenn das Netz zur Falle wird“ und „Tatort Internet – angeklickt und abgezockt“ versuchen zu kriminalisieren und unter Angabe falscher Präferenzen für ihre Tätigkeiten als Anwälte zu werben.

Der „größte Kunde“ für diesen Kriminalisierungsservice sind diverse Polizeieinheiten aus Rheinland-Pfalz, für die die Werbeagentur von ZDF-Reporter Oliver Koytek in der Regel Verkehrsteilnehmer und deren Ausweise, teilweise sogar ohne schriftliche Drehgenehmigung, filmt.

Diese kostenlose PR für die Polizei in Rheinland-Pfalz in dem stark frequentierten Medium ZDF dürfte insbesondere den Vorsitzenden des Verwaltungsrats des ZDF,  Herrn Kurt Beck von der SPD in Rheinland-Pfalz, erfreuen , da das Land Rheinland-Pfalz durch diese Imagefilme im ZDF finanzielle Mittel für PR-Maßnahmen für die Polizei einspart.

In dem Wissen, für die Polizei auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Nötigung beruhende Filmaufnahmen zu erstellen, erfreut sich die organisierte und kriminell anmutende Bande um Oliver Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel bisher einer „strafrechtlichen Narrenfreiheit“, so dass die drei Kriminellen neben den bisher aufgeführten Straftaten auch vor Erpressung nicht zurückschrecken, in dem diese Bande von einer Person durch die Androhung diese mit falschen Filmaufnahmen im ZDF zu kriminalisieren Geldforderungen stellt, was unter anderen Inhalt eines bei Richter Dr. Dirk Eßer da Silva vom Landgericht Köln geführten Verfahrens ist.

Die Rolle der Staatsanwaltschaft Köln

Die „Ermittlungsverweigerer“ namens Staatsanwältin Gabriele Kliemsch (Staatsanwaltschaft Köln) und Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich (Generalstaatsanwaltschaft Köln) decken, so macht es zumindestens den Eindruck, diese kriminell anmutende Bande bei eingehenden Strafanzeigen trotz u.a. Bezugnahme auf rechtskräftige Urteile des Landgericht Köln, in dem die genannten Staatsanwälte nicht nur Ermittlungen verweigern und sondern sogar auch wissentlich falsche Informationen an Anzeigenerstatter geben.

Die Staatsanwältin Gabriele Kliemsch hatte nämlich in einer Angelegenheit einem Anzeigenerstatter mitgeteilt, dass nach § 152a StPO seitens der Staatsanwaltschaft Köln gegen Dr. Mathias Dieth wegen Verdacht des Betrugs nicht ermittelt wird. Tatsächlich gab es unter dem Aktenzeichen 74 Js 308/15 ein Ermittlungsverfahren, was erwartungsgemäß nach § 170 (2) StPO eingestellt wurde.

Das Resultat diverser begangener Straftaten durch den ZDF-Reporter Oliver Koytek ist allerdings ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn unter dem Aktenzeichen 331 Js 176/16, welches an die „Ermittlungsverweigerer“ von der Staatsanwaltschaft Köln abgegeben wurde.

Hintergrund für dieses Ermittlungsverfahren war eine falsche Verdächtigung  in Form einer auf Lügen aufbauenden Strafanzeige von Oliver Koytek zu Lasten eines Dritten.


 


Wissentliche und unwissentliche Unterstützer

Auf einer unteren Ebene ist der Unterstützerkreis des von uns als „Koytek Oetzel Dieth Komplex“ bezeichnete Organisation, der – teilweise wissentlich und/oder teilweise auch nicht – diese kriminell anmutende Bande unterstützt. Hierzu zählen insbesonders folgende Personen:

Die Rechtsanwälte und Partner von Strunden und Partner Rechtsanwälte Dr. Michael Mensching, Dr. Stefan Strunden und Dr. Martell Rotermundt, die sogar auf einen falschen Sachverhalt dargestellt und unter Angabe einer nicht existenten Anwaltskanzlei jeweils eine wortgleich verfasste wissentlich falsche Versicherungen an Eides statt in einem Verfahren bei der 28. Kammer des Landgericht Köln zum Aktenzeichen 28 O 316/15 abgegeben haben sollen.

Während Dr. Michael Mensching zu der gleichnamigen Richterin Arianne Mensching vom Landgericht Köln mehr als nur „Guten Tag“ sagt, soll Dr. Stefan Strunden insbesondere mit der Staatanwaltschaft Köln und vor allem mit der Anwaltskammer Köln – explizit mit Rechtsanwalt Peter Tillmann – gut vernetzt sein.

Rechtsanwalt Peter Tillmann von der Anwaltskammer Köln scheint sogar diese kriminell anmutende Anwaltsbande bei Eingaben vor berufsrechtlichen Verfahren zu schützen, in dem dieser wissentlich falsch gegenüber Dritten schriftlich angibt, dass es sich bei der Kanzlei von Dr. Mathias Dieth, Marc Oetzel und Co. um eine Sozietät handelt, obwohl die Kanzlei tatsächlich eine Partnerschaftsgesellschaft ist. Es entsteht daher der Eindruck, dass die Aufsichtsbehörde Anwaltskammer Köln bewusst durch falsche Informationen diese Bande bei der Steuerhinterziehung unterstützt bzw. begünstigt.

Dr. Martell Rotermundt soll aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Professor für die Fachhochschule Neuss im regen Austausch mit Prof. Dr. Marcus Pradel von der Fresenius Hochschule Köln stehen, der wie geschrieben Marc Oetzel und Dr. Mathias Dieth eine Art „Scheintätigkeit als Dozent“ gegeben hat, um im Gegenzug seine Hochschule selbst mittels öffentlicher Nennung nicht vorhandener Dozenten mit fremden Federn zu schmücken, wie es das Amtsgericht Köln in dem Urteil zu dem Verfahren 127 C 214/15 wörtlich passend festgestellt hat.

Gemeinsam mit den Abmahnanwälten namens Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Marcel Leeser (Kanzlei Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft) bilden die drei Kanzleipartner von Marc Oetzel und Dr. Mathias Dieth den hauptsächlichen Unterstützerkreis, der von uns aufgrund der Vielzahl von beteiligten Anwälten in Anspielung an die „beruflichen Leistungen“ des sehr früh verstorbenen „Juristen“ namens Günter Freiherr von Gravenreuth als „Günters Erben“ bezeichnet wird.

Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen den bei der Cologne Business School kleinkariert auftretenden Prof. Dr. Ralf Höcker aufgrund seiner Medienpräsenz nicht näher vorstellen müssen.

Der von uns als mindestens mittelmäßig eingestufte Abmahnanwalt mit der Kennzeichnung Dr. Marcel Leeser und der Zusatzfunktion Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist in diesem Konstrukt eher als weisungsgebundener Erfüllungsgehilfe des Kanzleipartners Dr. Ralf Höcker zu sehen und spielt somit in dieser Struktur eine unterpriviligierte Rolle.

Steuerhinterziehung durch die Kanzleien Höcker und Strunden und Partner

Gemeinsam mit der Kanzlei von Dr. Ralf Höcker bietet die Kanzlei von Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel noch einen äusserst lukrativen Betrugs- und Steuerhinterziehungsservice durch Klagen bei den Gerichten in Köln mit nicht existenten Firmen (Anwaltskanzleien) vertreten ebenfalls durch nicht existente Firmen (Anwaltskanzleien). Dabei nutzen diese mutmaßlichen Betrüger den Umstand, dass die Kölner Gerichte, womöglich wegen zeitlicher Überlastung, die Partei- und Prozessfähigkeit der Parteien und Anwälte nicht prüft.

Dr. Ralf Höcker von der Kölner Partnerschaftsgesellschaft „Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft“ führt für solche Zwecke eine nicht existente Kanzlei, die Dr. Ralf Höcker und Dr. Marcel Leeser „Sozietät Höcker Rechtsanwälte“ oder auch „Rechtsanwälte Höcker Rechtsanwälte“ nennen, die also ein GbR sein soll und nicht, wie es tatsächlich ist, eine Partnerschaftsgesellschaft.

Explizit hatten die Anwälte von der Partnerschaftsgesellschaft „Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft“ mit den mutmaßlichen Betrügern von der Kanzlei von Dr. Mathias Dieth für eine Abmahnung eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die eine Bezahlung der Kanzlei Höcker unterhalb der gesetzlichen Gebühren vorsah. Mandatiert wurde dann die Scheinsozietät von Dr. Ralf Höcker, die dann von dem Abgemahnten in betrügerischer Absicht die höheren gesetzlichen Gebühren verlangte.

Mandatiert wurde die Scheinsozietät von Dr. Ralf Höcker von der Scheinsozietät von Dr. Mathias Dieth, die der Parteiverräter Dr. Mathias Dieth „Sozietät Strunden und Partner“ bezeichnet.

Dr. Marcel Leeser und Dr. Mathias Dieth hatten dann im Rahmen eines anschliessenden Betrugsversuchs versucht, diese unberechtigte Forderung inkl. nicht angefallener Umsatzsteuer gerichtlich durch eine Klage beim Amtsgericht Köln einzutreiben, was allerdings in der Berufung beim Landgericht Köln zum Aktenzeichen 28 S 1/16 grandios in weiten Teile scheiterte.

Vorher hatte die Richterin Arianne Mensching von der damaligen 11. Kammer des Landgericht Köln, die nicht ganz zufällig für Reiseangelegenheiten thematisch zuständig ist,  diesen Betrugs- und Steuerhinterziehungsversuch von Dr. Mathias Dieth und seinem Kanzleipartner Dr. Michael Mensching im Berufungsverfahren versucht an „ihe“ Kammerzu ziehen, obwohl die 11. Kammer inhaltlich überhaupt nicht zuständig war, sondern die 28. Kammer, so dass der Eindruck entsteht, dass das Landgericht Köln in Kenntnis der Betrügereien und Steuerhinterziehungen von Dr. Ralf Höcker, Dr. Mathias Dieth und Co ist.

Auch hier das Resultat: Ein angebliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen Dr. Mathias Dieth und Dr. Marcel Leeser wegen Verdachts der Steuerhinterziehung. Angeblich deswegen, da bei den bisherigen Erfahrungen mit diesen „Ermittlungsverweigerer“ höchste Zweifel bestehen, dass auch diese mutmaßliche Straftat von der Staatsanwaltschaft Köln nicht verfolgt wird.



Wertung

Unserer Meinung nach geht von den Personen Oliver Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel aufgrund der beschriebenen Vorgehens- und Verhaltensweisen eine Gefahr für die Allgemeinheit aus und die drei genannten Personen sollten eigentlich längst die volle Härte der Justiz zu spüren bekommen haben.

Es stellt sich wie Frage, wie lange die Staatsanwaltschaften und die Justiz- und Innenministerien vor diesen mutmaßlich strafrechtlich relevanten Treiben im ZDF, vor allem um die Vorgänge, die den Rechtsanwälten Mathias Dieth und Marc Oetzel zuzurechnen sind, die Augen verschließen will.

In einem Rechtsstaat fernab der Struktur eines „Familienunternehmens nordkoreanischer Prägung“ und fernab auch nur des Gedankens an mutmaßlich begangener staatlicher Rechtsbeugung, Begünstigung und Strafvereitelung, wären Oliver Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel unserer Meinung schon längst in den Genuß eines Strafbefehls, wenn nicht sogar einer Haft- oder Bewährungsstrafe, gekommen.

Bei den Vorgehensweisen von Peter Tillmann (Anwaltskammer Köln), Staatsanwältin Gabriele Kliemsch (Staatsanwaltschaft Köln), Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich (Generalstaatsanwaltschaft Köln) und weiteren Personen aus Polizei, Justiz und (Aufsichts-)Behörden ergeben sich für uns neben der Möglichkeit bewusster Strafvereitelung und der Möglichkeit auf Weisung der profitierenden Vorgesetzten (z.B. aus den Innenministerien bzw. dem Verwaltungsrat des ZDF) unfreiwillig bzw. gebunden zu handeln, eigentlich nur noch die Möglichkeit tiefgehender Ahnungslosigkeit in simplen (straf-)rechtlichen Fragen.

Mehr Infos (LINKS)

Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung durch Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth?

Erpressung und Nötigung durch Oliver Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel?

Organisierte Kriminalität in Köln aus dem Umfeld des ZDF (Oliver Koytek u.a.)?

Dokumente

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Begriffsdefinitionen

„Organisierte Kriminalität“

„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“

Quelle: BKA

„Steuerhinterziehung“

Steuerhinterziehung begeht, wobei der Versuch bereits strafbar ist, wer vorsätzlich

(1) den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht;
(2) die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt;
(3) pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 AO).

Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Steuerhinterziehung

„Verdeckte Gewinnausschüttung“

„Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung wird eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Sie trägt den Namen „verdeckt“, weil die Gewinnauswirkung – im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung – nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht.“

Quelle: finanztip.de

„Schleichwerbung“

§ 2 Nr. 8 RStV

„Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.“

und

die Regelungen des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)