Hinweis an Richter, Staatsanwälte und Abmahnanwälte
Rheinland-Pfalz, 31.12.2016
Bei dem nachfolgenden Artikel handelt es sich um Geschehnisse und Wahrnehmungen, die auf einem (wahren) Tatsachenkern beruhen und die aus der Sicht der Autors interpretiert und bewertet werden.
Es handelt sich somit um eine Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland und der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB.
Der Artikel entspricht somit nicht einer „objektiven Wahrheit“, sondern ist ein „subjektives Werturteil“, welches u.a. durch die Vorträge und die Urteile des Landgerichts Köln zu den Aktenzeichen 11 S 475/15, 28 O 188/15, 28 O 210/15, 28 O 260/15, 28 O 316/15, 28 S 1/16, 28 O 158/16 und das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz zum Aktenzeichen 2080 Js 27958/14 ihre Bestätigung findet.
Der Artikel dient nicht dazu, die angesprochenen Personen, Firmen, Behörden zu schmähen, zu beleidigen oder ähnliches, sondern um Mißstände aufzuzeigen, und zwar in der Form, wie es die Bundeskanzlerin Merkel am 15.09.2016 in der Rede beim M100 Sanssouci Colloquium wie folgt formuliert hat:
„Pressefreiheit besteht aus der Abwesenheit staatlicher Einflussnahme und Zensur. Aber das ist es nicht allein. Pressefreiheit umfasst weit mehr. Sie umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken und über sie berichten zu können, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.“
Erpressung und Nötigung durch Oliver Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel?
Oliver Koytek (Erftstadt) ist ein im Fokus der Staatsanwaltschaft stehender Mitarbeiter des ZDF und ist Geschäftsführer der PR-Agentur „real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH“.

Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel sind Rechtsanwälte, Mitarbeiter des ZDF und Partner der Kanzlei „Strunden und Partner Rechtsanwälte“ (Köln).
Oliver Koytek begleitet seit vielen Jahren mit seinem Filmteam verschiedene Einheiten und Organisationen der Polizei bei deren Arbeitsalltag, z.B. die Autobahnpolizei für das Format „Hallo Deutschland – Tatort Straße“.
Bei der Begleitung der Polizeieinsätze werden in der Regel die Verkehrsteilnehmer und deren Ausweise – teilweise gegen deren Willen – gefilmt, um diese als Verkehrsrowdys o.ä. darzustellen.
Ablauf der Belästigung eines Autofahrers
Für die Reportage „Tatort Straße“ ging Oliver Koytek unter anderen am 18. März 2014, 4. April 2014 und am 18. April 2014 gemeinsam mit der Autobahnpolizei Montabaur auf Filmtour, um Autofahrer und deren Ausweisdaten – teilweise gegen den ausdrücklichen Willen des Verkehrsteilnehmers – zu filmen.
Ein Autofahrer wurde am 4. April 2014 gegen 13 Uhr von einem Polizeiauto mit den Insassen
- Polizist Christoph Lahm
- Polizist Tim Stera
- ZDF-Volontärin Anja Marx
- ZDF-Kameramann Jürgen Heck
- ZDF-Tonassistent Yannick Schmeil
auf der Autobahn A3 in Rheinland-Pfalz zum Folgen aufgefordert und zu einem Autobahnrastplatz gelotst.

BILDSCHIRMFOTO: Die Polizisten Christoph Lahm (rechts) und Tim Stera (links) sowie hinten verdeckt die ZDF-Crew von Oliver Koytek, die Herrschaften Yannick Schmeil (rechts), Jürgen Heck (mitte) und die Volontärin und Zeugin Anja Marx (rechts) in der ZDF-Reportage „Tatort Strasse“ – siehe unten
Nachdem beide Fahrzeuge zum stehen kamen stiegen die 5 genannten Personen aus dem Fahrzeug und ohne Ankündigung begann die ZDF-Crew Film- und Tonaufnahmen von dem Autofahrer zu erstellen.
Dieser forderte das Filmteam mehrfach erfolglos auf die Filmaufnahmen einzustellen.
Die Polizisten verweigerten dies und erst nach dem der Autofahrer mit seinem Anwalt telefoniert hatte, der die Polizisten ebenfalls anwies die Film- und Tonaufnahmen einzustellen, stoppten die ZDF-Crew (vorerst) die Film- und Tonaufnahmen.
Wohl aufgrund der Verweigerung sich filmen zu lassen, unterstellte der Polizist Christoph Lahm dem Autofahrer unter Drogeneinfluss zu stehen und ein Drogentest wurde durchgeführt, der negativ ausfiel, also kein Drogenkonsum festgestellt wurde.
Das ZDF-Filmteam filmte derweil den Personalausweis und den Führerscheindes Autofahrers, der von dem Polizisten Tim Stera im Einsatzfahrzeug kontrolliert wurde.
Nach dieser von dem Autofahrer als richtig mies empfundenen Polizeischikane wurde dem Autofahrer mitgeteilt, dass er wegen eines einfachen Abstandverstoßes angehalten wurde und er durfte dann weiterfahren.
Da der Autofahrer sich diese „Belästigung“ nicht gefallen lassen wollte, erstattete er Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz, die das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Koblenz abgab, wo der Staatsanwalt Achim Kroth unter dem Aktenzeichen 2080 Js 27958/14 ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten und das Filmteam führte.
Gleichzeitig mahnte der Autofahrer das ZDF ab, die Filmaufnahmen nicht zu verwenden, diese ihm auszuhändigen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, den Autofahrer nicht noch einmal gegen seinen Willen zu filmen und Tonaufnahmen von ihm anzufertigen, welche vom ZDF allerdings nicht abgeben wurde.
Als Antwort auf die geforderte Unterlassungserklärung nahm Oliver Koytek Kontakt mit dem Autofahrer auf und verlangte Schweigegeld, ansonsten würde er den Autofahrer als Dealer, Drängler oder vermisste Person im ZDF in einer Reportage darstellen. Daraufhin meldete sich der ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth bei dem Autofahrer und stellte die ersten schriftlichen Geldforderungen, also das von Oliver Koytek geforderte Schweigegeld.
Hier finden Sie mehr Infos zu dieser unberechtigten Geldforderung
Der Autofahrer folgte den Geldforderungen nicht und stellte fest, dass das ZDF im Juli eine Reportage mit dem Titel „Tatort Strasse – Dealer, Drängler und Vermisste“ ankündigte (ausgestrahlt im ZDF).
Hier finden Sie einen Artikel vom 21. Juli 2014 aus der Westdeutsche Zeitung zu der ZDF-Reportage
und
Hier finden Sie eine Kleine Anfrage der Piratenpartei im Landtag NRW zu der ZDF-Reportage
und
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung NRW
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Wohl zum Zweck der Vertuschung dieser Geldforderung und der Filmaufnahmen wurde seitens des ZDF am 23. Juli 2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht, die eine Änderung des Titel in „Die Helicops – Fahndung aus der Luft“ vorsah (ausgestrahlt bei ZDFinfo).
Gleichzeitig wurde die Angaben im Abspann zu der Produktionsfirma dieser Reportage geändert, und zwar von der PR-Agentur von Oliver Koytek auf eine nicht existente „real&fiction GmbH“.
Ebenso wurde in „Die Helicops – Fahndung aus der Luft“ im Abspann die Angabe „Im Auftrag des ZDF“ entfernt, während diese Angabe in der ZDF-Reportage „Tatort Strasse – Dealer, Drängler und Vermisste“ angegeben wurde.
Hier können Sie die Pressemitteilung einsehen
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Hier können Sie die Ankündigung für die 47-Minuten-Reportage einsehen
und
Hier können Sie die Ankündigung für die 45-Minuten-Reportage einsehen
Diese Titeländerung wurde aber nur dem Anschein nach vorgenommen, weil das ZDF – nach erneuten erfolglosen Geldforderungen seitens Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth – für 12/2014 und 05/2016 erneut die Ausstrahlung der Reportage „Dealer, Drängler und Vermisste“ ankündigte.
Hier können Sie die Ankündigung für die 30-Minuten-Reportage einsehen
und
Hier können Sie die Ankündigung für die 25-Minuten-Reportage einsehen.
und
Hier können Sie sich die beiden Reportagen anschauen.
Das Ermittlungsverfahren
In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz Az 27958/14 vertrat Dr. Mathias Dieth den für die Filmaufnahmen verantwortlichen Redakteur/Produzent Oliver Koytek als „Zeuge“ und lenkte den Verdacht auf die Volontärin Anja Marx, die er der Staatsanwaltschaft / dem ermittelnden Polizisten als verantwortliche Redakteurin präsentierte.
Wie jeder anhand des Abspanns der beiden oben genannten ZDF-Reportagen feststellen kann, wird die Volontärin (!) Anja Marx von Oliver Koyteks PR-Agentur allerdings nicht als Verantwortliche / Redakteurin im Abspann (Impressum) angegeben, sondern verschiedene ZDF-Mitarbeiter, wie der Grimmepreisträger Harald Lüders und Jochen Schulze und Oliver Koytek.
Ohne das Frau Anja Marx von der Polizei als Beschuldigte vorgeladen wurde, mandatierte diese Dr. Mathias Dieth, der sich dann für Frau Marx bei der Polizei Koblenz als Verteidiger für Frau Anja Marx bestellte und sich für Frau Marx einließ.
Dr. Mathias Dieth bestätigte für die „Beschulidgte“ Marx gegenüber der Polizei, dass Frau Anja Marx die verantwortliche Redakteurin gewesen wäre und verneinte ungewollte Film- und Tonaufnahmen des Autofahrers und kündigte die Bestellung für die beiden anderen Beschuldigten ZDF-Mitarbeiter an.
Anschliessend bestellte sich Dr. Mathias Dieth pro abs unterschrieben von dem ZDF-Mitarbeiter und Rechtsanwalt Marc Oetzel für die beiden anderen Beschuldigten Jürgen Heck und Yannick Schmeil und verwies auf die Einlassung die er für Frau Anja Marx abgegeben hatte.
Erstaunlicherweise gingen die Bestellungsschreiben durch den ZDF-Mitarbeiter und Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth am 23. Juli 2014 bei dem ermittelnden Polizisten Ansgar Feldges ein, also exakt an dem Tag, an dem das ZDF die Pressemitteilung zu den angeblichen Titeländerung kommunizierte (siehe oben).
Staatsanwalt Achim Kroth stellte daraufhin das Ermittlingsverfahren mit der Begründung ein, dass die Aussage des Autofahrers nicht bewiesen werden könne, da alle Beschuldigte das Gleiche ausgesagt haben und leitete ein Ermittlungsverfahren – auch aufgrund der Aussage des „Zeugen“ Oliver Koytek und von Dr. Mathias Dieth – gegen den Autofahrer wegen falscher Verdächtigung ein, welches allerdings ohne Beschuldigtenvernehmung sofort nach § 170 StPO eingestellt wurde.
Der Autofahrer berichtete darauf hin öffentlich in Bewertungsportalen über diese Mehrfachvertretung und den Parteiverrat durch den ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth, was zur Folge hatte, dass sich nun für den ZDF-Mitarbeiter und Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth die „Sozietät Höcker Rechtsanwälte“ in Person von Dr. Marcel Leeser bestellte und stelle seinerseits die ersten Geldforderungen.
Allerdings gaben sich Dr. Mathias Dieth, Marc Holger Oetzel und Oliver Koytek mit dem bisherigen Schädigungsversuchen nicht zufrieden und Dr. Mathias Dieth nahm erneut Kontakt mit dem Autofahrer auf und kündigte an, ihn in seinem ZDF-Format „Tatort Internet“ als Stalker, Dealer oder Betrüger darzustellen.
Der Autofahrer recherchierte erneute und fand heraus, dass Dr. Mathias Dieth in seinem ZDF-Format „Tatort Internet“ eine ZDF-Reportage mit dem Titel „Tatort Internet – Stalker, Dealer, Betrüger“ für den 27.08.2015 ankündigte.
Hier finden Sie eine Übersicht des ZDF-Format „Tatort Internet“
und
Bemerkenswert ist, dass die Reportage „Tatort Internet – Stalker, Dealer, Betrüger“ inhaltlich (mal wieder) identisch ist mit der ZDF-Reportage „Sex, Drogen, Onlinesucht – wenn das Internet zur Bedrohung wird“, produziert natürlich wieder von Oliver Koytek.
und
Hier finden Sie mehr Infos zu den Geldforderungen von Dr. Mathias Dieth und Dr. Marcel Leeser
und
Hier finden Sie mehr Infos über Dr. Mathias Dieth.
Mehr Infos (LINKS)
Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung durch Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth?
Erpressung und Nötigung durch Oliver Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel?
Organisierte Kriminalität in Köln aus dem Umfeld des ZDF (Oliver Koytek u.a.)?
Dokumente
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Begriffsdefinitionen
„Organisierte Kriminalität“
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“
Quelle: BKA
„Steuerhinterziehung“
Steuerhinterziehung begeht, wobei der Versuch bereits strafbar ist, wer vorsätzlich
(1) den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht;
(2) die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt;
(3) pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 AO).
Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Steuerhinterziehung
„Verdeckte Gewinnausschüttung“
„Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung wird eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Sie trägt den Namen „verdeckt“, weil die Gewinnauswirkung – im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung – nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht.“
Quelle: finanztip.de
„Schleichwerbung“
„Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.“
und
die Regelungen des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)