Rheinland-Pfalz, 19.05.2017
Wie meine Leser bereits mitbekommen haben, hat mich die organisiert und kriminell anmutende Bande aus dem Umfeld des ZDF um die ZDF-Mitarbeiter Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth wegen angeblicher Verleumdung, Bedrohung, übler Nachrede und Beleidigung wissentlich falsch angezeigt.
Hintergrund dieser Vorgehensweise um Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth ist der Umstand meines Wissens über kriminell anmutende Machenschaften im ZDF. Oliver Koytek hat z.B. gemeinsam mit seiner Ehefrau Carla Koytek, die ebenfalls wie Oliver Koytek Gesellschafter Geschäftsführer der ZDF-Produktionsfirma und Werbeagentur real&fiction Film- und Fernsehproduktion ist, ein gigantisches System von Schleichwerbung in ZDF-Reportagen implementiert. Dabei werden in ZDF-Reportagen Kunden der Werbeagentur von ZDF-Reporter Oliver Koytek und seiner Ehefrau Carla Koytek sehr werblich hervorgehoben, wie z.B. der TÜV Rheinland, ganz besonders der dort als Prokurist tätige Olaf Seiche aus Much bei Bonn, den Oliver Koytek sogar als Geschäftsführer des TÜV wissentlich falsch in ZDF-Reportagen bewirbt. So etwas nenne ich Schleichwerbung.
Hier mehr Info zu Schleichwerbung und kriminell anmutende Machenschaften im ZDF.
Die Aufgabe von ZDF-Mitarbeiter und Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth ist der Schutz der Schleichwerbungsgesellschaft von Oliver und Carla Koytek vor Dritten. Dabei wenden Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth eine Vielzahl strafbarer Handlungen an, zu denen auch Nötigung und Erpressung gehören und im speziellen Fall bei Dr. Mathias Dieth sogar Parteiverrat zu Lasten von Mandanten des Dr. Mathias Dieth, um Oliver Koytek vor der Strafverfolgung zu schützen.
So hat der Mehrfachvertreter Dr. Mathias Dieth in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz Az 2080 Js 27958/14 zuerst den „Zeugen“ und Verantwortlichen für auf Nötigung beruhenden Filmaufnahmen vertreten, für diesen 3 ZDF-Mitarbeiter verdächtigt und sich umgehend für diese als Verteidiger bestellt und sich lügend für diese 3 ZDF-Mitarbeiter eingelassen. Juristisch nennt man eine solche Vorgehensweise Parteiverrat.
In einem von Dr. Mathias Dieth angestrebten Verfahren beim LG Köln 28 O 210/15 behauptet dann der Lügner Dr. Mathias Dieth, nicht er hätte die Bestellungsschreiben inkl. der Einlassung für 2 der 3 Beschuldigten an die ermittelnde Polizei Koblenz versandt, sondern sein Kanzleipartner hätte die Schreiben gefälscht, in dem Marc Oetzel die 2 Bestellungsschreiben, die Dr. Mathias DIeth als Ersteller ausweisen, gefälscht und ohne sein Wissen erstellt. Der Lügner Dr. Mathias Dieth behauptete sogar, dass er an dem Tag der Erstellung der Schreiben im Urlaub gewesen wäre und die Schreiben somit nicht erstellen hätte können.
Richter Dr. Dirk Esser da Silva hat sich von diesen Lügen nicht täuschen lassen und hat in einem weiteren von dem Lügner Dr. Mathias Dieth angestrebten Verfahren (Az 28 S 1/16) in klaren Worten festgestellt, dass sich der Lügner Dr. Mathias Dieth sehr wohl für alle drei „Beschuldigten“ bestellt hat. Darüber habe ich unter uncoverer.de berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Köln in Person der Oberstaatsanwältin Gabriele Kliemsch, die die Bande um Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth bereits mehrfach vor der Strafverfolgung geschützt hat, hat dann gegen mich von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die meiner Meinung nach nicht dem Lesen mächtige Oberstaatsanwältin (!) der Meinung war, dass Dr. Mathias Dieth diese Vorhaltungen gegen Marc Oetzel nicht begangen hat. Ein Blick in die Akte des LG Köln hätte gereicht, um sich von der voll wahrheitsgemäßen Aussage meinerseits zu überzeugen.
Der Nicht-Nur-Landgericht-Köln-Belüger und Parteiverräter namens Dr. Mathias Dieth hat dann seine besonders hohe kriminelle Energie offenbart, in dem der Falschverdächtiger Dr. Mathias Dieth mich sogar wegen Verleumdung angezeigt hat, weil er der Meinung ist, dass er trotz der Feststellung einer Mehrfachvertretung durch den ermittelnden Polizist Ansgar Feldges (Polizei Koblenz), Staatsanwalt Achim Kroth (Staatsanwaltschaft Koblenz) und Richter Dirk Esser da Silva (Landgericht Köln) keinen Parteiverrat und keine Mehrfachvertretung begangen hat.
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen mich als unbescholtenen und nie strafrechtlich auffällig gewordenen Bürger direkt mal Anklage erhoben, also noch nicht mal einen Strafbefehl ausgestellt. Da das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde und der Falschverdächtiger und Anzeigenerstatter der Lügner Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth ist, hatte ich beim AG Bonn bei Richter Dominik Reppel den Antrag gestellt, mir einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um für Chancengleichheit zu Sorgen. Das hat der Richter mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um einen Fall handelt, der keine anwaltliche Unterstützung meinerseits Bedarf, was an sich schon mehr als nur fragwürdig ist und die Besorgnis der Befangenheit mehr als begründet.
Ich habe aber erstmal keinen Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt, um mal zu schauen wie der Richter reagiert, wenn ich zu der Verhandlung einen Rechtsbeistand mitbringe, der KEIN Anwalt ist. Das darf ich, so der § 137 StPO.
Am 18.05.2017 um 10.30 Uhr im Saal S 1.12 fand dann der erste Verhandlungstag steht, der allerdings kürzer ausfiel, wie es sich eventuell der Richter Dominik Reppel vorgestellt hat. Nachdem Richter Reppel meinen Rechtsbeistand Jörg Reinholz meine Verteidigung verweigerte, Ihn mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetzes drohte und Herrn Reinholz sogar drohte ihn aus dem Saal zu werfen (!), hatte ich dann „die Schnauze voll“ und habe sofort einen mündlichen Befangenheitsantrag gegen Richter Dominik Reppel vom AG Bonn gestellt.
Der Richter wollte diesen Befangenheitsantrag schriftlich haben, was er darf, was allerdings kein Problem für mich war, weil ich den Antrag dann mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle stellte, was ich wiederum darf. Der Richter unterbrach also die Verhandlung, ich schlenderte ganz entspannt zur Geschäftsstelle, diktierte der netten Dame meinen Antrag und ging dann mit dem Antrag wieder zurück in den Sitzungssaal, um den Befangenheitsantrag an den Richter zu übergeben.
Der Richter hat dann die Verhandlung / das Verfahren ausgesetzt (nicht „unterbrochen“) und darf dann nicht mehr als Richter bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Befangenheitsantrag in der Sache entscheiden.
Allerdings muss das AG Bonn nicht nur über den Befangenheitsantrag entscheiden, sondern noch über einen weiteren von mir gleichtätig schriftlich gestellten Antrag, den Herrn Jörg Reinholz als meinen Wahlverteidiger zuzulassen oder mir alternativ einen Wahlpflichtverteidiger beizuordnen. Beim Präsident des Amtsgericht Bonn wurde zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Dominik Reppel zugestellt, da ich der Meinung bin, dass der Richter gegen meine verfassungsmäßig Recht auf ein faires Verfahren und auf einen Rechtsbeistand verstossen hat.
Natürlich kann der „neue“ oder eventuell der „alte“ Richter sowohl den Pflichtverteidiger als auch meinen Wahlpflichtverteidiger mit Beschluss abweisen, was dann zur Folge hat, dasssich ggf. irgendwann mal der Bundesgerichtshof oder das Verfassungsgericht mit dieser merkwürdigen Ansicht des Richter Dominik Reppel von einem fairen Verfahren auseinander setzen muss.