Rheinland-Pfalz, 03.05.2018
Es bestehen ernst zunehmende Indizien, dass der ZDF-Reporter Oliver Koytek sich sehr bald u.a. wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen eventuell vor einem Gericht verantworten muss.
Für diejenigen meiner Leserinnen und Leser, die das „Vergnügen“ noch nicht hatten, mit Oliver Koytek in irgendeiner Form in Kontakt getreten zu sein, möchte ich Oliver Koytek kurz vorstellen.

Screenshot: Das „ehrliche Gesicht“ von Oliver Koytek (Panoramabild des Gelabers auf der Homepage der Schleichwerbungsbude real&fiction, Köln)
Oliver Koytek ist ein handelsüblicher und stinknormaler ZDF-Reporter, der sich durch Betrug zu Lasten der Rundfunkgebührenzahler in Form von jahrelanger Schleichwerbung für seine PR-Kunden in ZDF-Reportagen mehrfach „ausgezeichnet“ hat.
Oliver Koytek hat aber auch ein sehr stark pädophil ausgeprägte Neigung aus der Oliver Koytek nun wahrlich kein Geheimnis macht, nämlich dem Filmen kleiner Mädchen insbesonders bei sexuellen Misshandlungen durch (andere) Pädophile, natürlich für ZDF-Reportagen und zum Verkauf „unter der Ladentheke“ durch Tochterfirmen und Partner seiner Schleichwerbungsbude real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH (Köln). Unterstützt wird Oliver Koytek bei seinen kriminellen Handlungen durch seinen guten Freund und Syndikusanwalt Dr. Mathias Dieth, der ein bekannter Geldwäscher aus Köln ist.
Oliver Koytek, der übrigens stolzer Besitzer von Kinderpornofilmen ist (die er sogar selbst erstellt), also schmutzigen und eckligen Videoaufzeichnungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, schreckte noch nicht mal davor zurück, in den Jahren 1997 – 2007 seine zwei seinerzeit 12-jährigen Töchter in den Kölner Räumlichkeitne des ZDF mit Pädophilen chatten zu lassen, von diesen sich durch Dirty Talk und dem zeigen von männlichen Geschlechtsorganen (genannt Penis) belästigen und missbrauchen zu lassen, was von dem leidenschaftlichen Kinderfilmer Oliver Koytek erwartungsgemäß filmisch festgehalten wurde und u.a. im ZDF in mehreren Reportagen ausgestrahlt wurde, was ein ganz klare Straftat u.a. nach § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen).
So heisst es im § 225 StGb über sadistische Pädophile oder pädophile Sadist vom Typ eines Oliver Koytek:
„Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder …, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, seinem Hausstand angehört, von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder ..,quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.“.
Für Oliver Koytek (und seinen Unterstützer, den Syndikusanwalt seiner Firma real& fiction namens Dr. Mathias Dieth) kommen folglich schwere Zeiten zu, da ich in einer Berufungsbegründung (siehe unten) dem Landgericht Bonn die schweren Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen von Oliver Koytek im Rahmen eines gegen mich wegen angeblicher Beleidigung von Oliver Koytek als „Vollpfostenjournalist“ geführten Verfahrens diese Umstände mitgeteilt habe um den LG Bonn zu begründen, warum die Betitelung von Oliver Koytek als „Vollpfostenjournalist“ keine strafbare Handlung ist.
Natürlich bin ich kein Vollpfosten, der dem Gericht alle Beweismittel und Straftaten von Oliver Koytekin der Berufungsbegründung mitgeteilt hat. Nein, meine Leserinnen und Leser, das verwahr ich mir für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde. Dann kann das BVerfG direkt auch darüber entscheiden, ob das durch Schleichwerbung und Kinderpornos finanzierte ZDF überhaupt noch einen Anspruch auf die Rundfunkgebühren hat. Ich befürchte nämlich sehr ernsthaft, dass das Gericht zu der Einschätzung kommen wird, dass auch aufgrund der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträge für den scheinselbständigen und weisungsgebundenen ZDF-Reporter Oliver Koytek das ZDF durchaus als kriminelle Organisation zu werten ist.
Gleichzeitig habe ich natürlich in dieser Berufungsbegründung gegenüber dem Gericht eine Strafanzeige und Strafantrag gegen Oliver Koytek u.a. wegen des Verdachts des Missbrauchs von Schutzbefohlenen gem. § 225 StGB und einiger einschlägigen §§ im Bereich der Kinderpronografie gestellt, wie z.B. die Anfertigung und den Vertrieb von Kinderpornos und den Besitz von kinderpronografischen Filmaufnahmen.
Das kann man so machen, da Strafanzeigen auch gegenüber einem Gericht erklärt werden können, sogar zu jedem Zeitpunkt und sogar in einer laufenden Gerichtsverhandlung, da Richter von Amts wegen wegen dem sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet sind.
Ob das Landgericht Bonn den Kinderpornofilmkonsument Oliver Koytek noch als Ehrenmann sieht, der einen verdienten Ehranspruch hat? Was glauben Sie, meine geschätzten Leserinnen und Leser?
Erweiterte Berufungsbegründung an das LG Bonn
