Rheinland-Pfalz, 18.11.2017
Der bekannte Kölner Juraprofessor und Rechtsanwalt mit dem Namen Dr. Ralf Höcker vertrat in mehreren Verfahren beim LG Köln den kriminellen Parteiverräter, ZDF-Mitarbeiter und Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth in seiner Funktion als einzelvertretungsberechtigter Partner einer Partnerschaftsgesellschaft, der ein bekannter Urkundenfälscher und Geldwäscher von der Kanzlei Strunden & Partner Rechtsanwälte ist, wie es in den Blogbeiträgen bei UNCOVERER beschreiben ist.
Das LG Köln (AZ 28 S 1/16) hat dank einer Klage der Kanzlei des Ralf Höcker für deren Mandant, den einzelvertretungsberechtigten Partner der Kanzlei Strunden & Partner Rechtsanwälte namens Dr. Mathias Dieth, festgestellt, dass der kriminelle Rechtsanwalt und ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth einen schweren Parteiverrat begangen hat, in dem der kriminelle Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth gemeinsam mit seinem Mandanten, dem Mädchenbelästiger und ZDF-Reporter Oliver Koytek, eine Volontärin des Oliver Koytek verdächtigte, um diese dann anschliessend in dem geführten Ermittlungsverfahren der STA Koblenz (AZ 2080 Js 27958/14) zu vertreten.
Wie unmoralisch, kriminell und antisozial muss ein Mensch sein, um wie der Rechtsanwalt Dr. Mathias Dieth einen Parteiverrat zu Lasten seiner eigenen Mandantin zu begehen, um einen anderen Mandanten und weitere (scheinselbständige) ZDF-Mitarbeiter wie Harald Lüders, Jochen Schulze, Yannick Schmeil und Jürgen Heck vor der Strafverfolgung zu schützen, frage ich mich häufig.
Was aber nun folgt, wird meine treuen Leserinnen und Leser bestimmt in erstaunen versetzen.
Wohl aus Frust wegen seiner ausnehmend klugen und oben genannten verlorenen Klage, in der das Gericht unter lauten Gelächter meinerseits in Form eines rechtskräftigen Urteils diesen Parteiverrat feststellte, hat der Parteiverräter Dr. Mathias Dieth die nächste Straftat gemeinsam mit Prof. Dr. Ralf Höcker versucht.
Die beiden völlig zurecht als Betrüger betitelten Anwälte Dr. Mathias Dieth und Prof. Dr. Ralf Höcker hatten nämlich dann in der Kostenfestsetzung zu dem genannten Verfahren versucht, die außergerichtlichen Kosten NICHT mit den gerichtlichen Kosten in Ansatz zu bringen, was so nicht geht.
Die Betrüger von der Kanzlei von Ralf Höcker haben also versucht, mich zu betrügen, in dem dem Gericht Kosten angegeben wurden, die tatsächlich nicht in Ansatz gebracht werden dürfen.
Da der häufig großfressig auftretende Kölner Professor Dr. jur. Ralf Höcker sich selbst für eine Superstar unter den Anwälten hält, behaupte ich hiermit, dass der Betrüger Ralf Höcker diesen Betrugsversuch absichtlich begangen hat, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dem Superstaranwalt Ralf Höcker eigentlich bekannt sein sollte.
Ich frage mich, warum der Betrüger Ralf Höcker mir durch diesen Betrugsversuch eine Vorlage für einen weiteren nicht wirklich werbenden Artikel über den selbigen Ralf Höcker geboten hat?
Na ja, das kommt halt dabei raus, wenn kriminelle Rechtsanwälte wie der Parteiverräter Dr. Mathias Dieth zur Kanzlei Höcker „weinen gehen“, was nämlich sehr häufig damit endet, das alles nur noch schlimmer wird, wie dieser Artikel eindrucksvoll unter Beweis stellt.
Und jetzt können die beiden Betrüger Dr. Mathias Dieth und Dr. Ralf Höcker gerne mal versuchen, diesen Artikel aus dem Internet zu bekommen, was ja angeblich eine Spezialität der Kanzlei von Abrechnungsbetrüger Dr. Ralf Höcker sein soll.
Also los, Herr Professor, mögen die Spiele beginnen.
