Der Geldwäscher Dr. Mathias Dieth führt ja bekanntermaßen eine Vielzahl von Scheinfirmen, mit denen Dr. Mathias Dieth u.a. gewerblichen Prozessbetrug begeht, Umsatzsteuer hinterzieht und weitere Straftaten begeht.

Dafür benutzt der kriminelle Anwalt Dr. Mathias Dieth häufig die Identität des toten Anwalt Michael Stoffel, in dem Dr. Mathias Dieth wissentlich falsch behauptet, er wäre Anwalt der nicht existenten Kanzleien Stoffel & Partner, Stoffel Strunden Oetzel GbR, Stoffel Strunden Oetzel Dieth GbR oder Strunden und Partner GbR.

Dr. Mathias Dieth zahlt sogar Gerichtskosten unter Angabe der Scheinfirmen Stoffel & Partner ein, die allerdings nicht im Handelsregister eingetragen ist, was sie als Partnerschaftsgesellschaft allerdings müsste.

Auf diese Weise versucht der kriminelle Anwalt Dr. Mathias Dieth z.B. Umsatzsteuer zu hinterziehen, da er in seinen Klagen (z.B. LG Köln 28 S 1/16) angibt, er wäre nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was natürlich ja sogar stimmt, da Scheinfirmen natürlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen können.

Tatsächlich ist der Geldwäscher Dr. Mathias Dieth Partner und Rechtsanwalt der Partnerschaftsgesellschaft Strunden & Partner Rechtsanwälte (vormals: Stoffel Strunden Oetzel Dieth und Partner Rechtsanwälte).

Bekannt geworden ist die Geldwäscher und Umsatzsteuerhinterzieher Dr. Mathias Dieth durch seine unrühmliche Rolle im Fall Gustl Mollath. Seine Beteiligung in diesem Justizskandal versuchte der kriminelle Anwalt Dr. Mathias Dieth in dem oben genannten Verfahren beim LG Köln unterbinden zu lassen, als ich über die Beteiligung von Dr. Mathias Dieth im Fall Gustl Mollath berichtete, was allerdings grandios scheiterte.

Nun versucht der Geldwäscher Dr. Mathias Dieth eine Vollstreckung aus einem Urteil zu erwirken, wo er mit der Scheinfirma Sozietät Strunden und Partner GbR beim AG Köln klagte (LG Köln 28 S 1/16).

Selbstverständlich wurde Dr. Mathias Dieth deswegen bei der Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetrug, Geldwäsche und Umsatzsteuerhinterziehung angezeigt, weil selbstverständlich Scheinfirmen (nicht existente Firmen) nunmal keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen können und natürlich auch keine Steuererklärung abgeben können.

In Köln läuft bereits seit Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Mathias Dieth wegen Verdacht der Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Es bleibt also festzuhalten, dass der kriminelle Anwalt Dr. Mathias Dieth versucht Geld zu waschen, so dass ich davon ausgehe, dass Dr. Mathias Dieth sehr bald in den Knast gehen wird.