Rheinland-Pfalz, 09.11.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Dieter Weber, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei AWPR in Dortmund,

wir kennen uns nicht, weder beruflich noch privat. Daher kann ich weder etwas positiv, noch etwas negatives über Ihre Person als Organ der Rechtspflege äussern.

Über Sie als Privatperson würde ich mich zudem nie äussern, weil die Privatsphäre (damit meine ich Hobbys, Familie etc.) einer Person, sofern diese nicht freiwillig die Öffentlichkeit – durch z.B. Fernsehauftritte – sucht, nicht öffentlich behandelt werden sollte, sondern der Rückzugsort eines jeden Menschen sein sollte.

Wie mir „zu Ohren gekommen ist“ sollen Sie, die Wahrheit der Aussagen des Blogbetreibers vorausgesetzt, einen Herrn Jörg Reinholz angezeigt haben.

Wenn ich den vorgetragenen Sachverhalt des Herrn Reinholz richtig verstanden habe, dann soll Ihrer Anzeige nach ein nach Ihrer Wertung sinngemäß strafrechtlicher Verstoss gegen das Urheberrecht durch Herrn Jörg Reinholz vorgenommen worden sein.

Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich kein Jurist bin und in soweit nicht wie Sie über einen fundierte juristische Ausbildung verfüge, erlaube mir allerdings trotz dieses Umstands, Ihre Strafanzeige (und Ihren Strafantrag) aus meiner Sicht zu werten.

Es erscheint mir höchst fragwürdig, sehr geehrter Herr Dr. Hans-Dieter Weber von der Partnerschaftsgesellschaft AWPR aus Dortmund, ein offensichtlich durch Herrn Reinholz von der Homepage Ihrer Kanzlei angefertigtes Panoramabild mit dem Konterfei inklusive einem charmanten Gewinnerlächeln Ihrer Person als Verstoss gegen irgendwelche strafrechtlichen Normen zu werten.



Screenshot: Das von Jörg Reinholz veröffentlichte Panoramabild von der Webseite der Kanzlei AWPR mit der Selbstdarstellung von dem im Abmahnwesen tätigen Dr. Hans-Dieter Weber


Ich darf Sie an die Ihnen eigentlich bekannte einschlägige Rechtsprechung zur Verwendung von Panoramabildern vorsorglich erinnern, die Ihnen als selbst ernannter Experte auf diesem Rechtsgebiet mit nach meiner Meinung nach an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekannt sein sollte.

Meiner Meinung nach Schaden Sie mit einem solchen Vorgehen – einer Strafanzeige gegen Herrn Reinholz und Berücksichtigung der gravierenden Konsequenzen für Herrn Reinholz – in einem höchst bedenklichen Maße dem Ansehen des Berufsstands der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege, wie ich sonst von dem Mandanten der Kanzlei Ralf Höcker namens Dr. Mathias Dieth (Kanzlei Strunden und Partner Rechtsanwälte) gewohnt bin.

Insbesonders im Hinblick auf das zum Teil fragwürdige Vorgehen Ihres Kollegen Dr. Mathias Dieth und der daraus entstandenen emensen öffentlichen Kritik über den selbigen Herrn Dieth in Zusammenhang mit der Schädigung des Ansehens des Berufsstands der Anwaltschaft durch Dr. Mathias Hermann Dieth, sollten Sie nicht nur im eigenen Interesse Ihr Verhalten überdenken und es in Erwägung ziehen, Ihre von mir als – sagen wir es freundlich – „Fehlverhalten“ eingeschätzte Vorgehensweise zu überdenken und bestensfalls zu korrigieren.

Allerwertester Herr Dr. Hans-Dieter Weber, Rechtsanwalt von AWPR, mir ist durchaus bewusst, dass es mindestens eine Person gibt, die Sie als „eher nicht unempfindlich einschätzt“, nämlich der von Ihnen angezeigte Herr Reinholz und es deswegen nach meiner Einschätzung im Bereich des möglichen liegt, dass Sie meinen offenen Brief an Sie als Beleidigung, als Bedrohung oder ähnliches ansehen könnten und damit einer „guten alten Tradition“ folgend Anzeige gegen mich erstatten.

Ich darf Ihnen versichern, sehr geehrter Herr Hans-Dieter Weber (Kanzlei AWPR aus Dortmund), dass es mir völlig fernliegt Sie zu beleidigen, zu bedrohen etc. oder in zivilrechtlich relevanter Weise Ihre Persönlichkeitsrechte als ein u.a. im Bereich des Abmahnwesens tätiger Rechtsanwalt zu verletzen. Mir geht es darum meine Solidarität, meine Freundschaft und meinen Respekt gegenüber Herrn Reinholz auszudrücken, in dem Wissen des im Bereich des möglichen seiend ist, dass Sie eventuell versuchen könnten, mich dafür zivilrechtlich oder sogar strafrechtlich anzugehen.

Selbstverständlich werde ich am 23.01.2019 beim AG Kassel erscheinen und das Spektakel, also die Hauptverhandlung in dem von Ihnen angeleierten Strafverfahren gegen Jörg Reinholz, verfolgen.

Was noch nicht ganz geklärt ist, ist die Rolle, die ich in dem Verfahren bzw. in der Hauptverhandlung einnehmen werde.

Denkbar wäre als Prozessbeobachter oder vielleicht sogar als nichtanwaltlicher Vertreter des Herrn Jörg Reinholz, also als Nichtanwalt von der Nichtanwaltskanzlei Schlosser & Brauser Nichtanwälte für meinen Mandanten Jörg Reinholz, was Jörg Reinholz und ich bereits sehr erfolgreich beim AG Bonn in einem Strafverfahren gegen mich bei Richter Dominik Reppel „gespielt“ haben.

Freuen Sie sich auch schon so sehr auf die Verhandlung wie ich das tue, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und Juradoktor Hans-Dieter Weber?

Zum Schluss möchte ich meinen offenen Brief mit einer Frage an Sie beenden: Haben Sie auch echte Freunde, die bereit sind aus Loyalität, Freundschaft und Respekt einem Freund zur Seite zu stehen? Ich habe eine gewisse Vorstellung davon wie diese Ihre Antwort ausfallen könnte.

Hochachtungsvoll
Ihr Thor Brauser (Nichtanwalt von der Nichtanwaltskanzlei Schlosser & Brauser Nichtanwälte)