Rheinland-Pfalz, 25.07.2018

Tja, meine lieben Leserinnen und Leser, die Ereignisse am LG Bonn haben sich mal wieder überschlagen.

Nachdem am 29.05.2018 eine Kammer des LG Bonn meinen Befangenheitsantrag (korrekt: Besorgnis der Befangenheit) gegen die über die Berufung entscheidende Richterin Gelber von einen anderen Kammer des LG Bonn als unbegründet abgelehnt hatte, hatte ich als Rechtsmittel die sogenannte „sofortige Beschwerde“ zur Verfügung.

Darüber wurde ich zwar vom LG Bonn zwar nicht unterrichtet und dies wohl „völlig vergessen“, aber ich weil mal nicht so kleinlich sein.

Wie auch immer. Ich hatte dann am 05.06.18 völlig fristgerecht die sofortige Beschwerde beim LG Bonn eingereicht, was zur Folge hatte, dass über meinen Befangenheitsantrag bezüglich der Richterin Gelber nun das OLG Köln zu entscheiden hat.

Das alles habe ich übrigens ohne die oft recht sinnlose Inanspruchnahme eines Anwalts selbst hinbekommen.

Das alles hat die Richterin Gelber aber nicht davon abgehalten meine mehr als begründete Berufung abzulehnen, also VOR ABLAUF meines Rechtsmittels am 30.05.2018.

Konsequenz ist allerdings: Die Verurteilung ist NICHT rechtskräftig, weil ja noch über einen Antrag zu entscheiden ist (wie gesagt, beim OLG Köln) und somit mit der Richterin Gelber nicht der gesetzliche Richter entschieden hat, weil ja noch über meinen ihr gegenüber ausgesprochenen Befangenheitsantrag zu entscheiden ist.

Also Pustekuchen mit der Verurteilung.

Ein kluger Mensch, ein sogenannter Rechtsanwalt und ordentlicher Journalist würden die Rechtsmittel kennen und hätten erstmal die Fresse gehalten, bevor derjenige großmäulig in der Gegend rumposaunend würde.

Nicht aber ein gewisser Anzeigenerstatter und „schwer durch die angebliche Beleidigung verletzte Opfer“ namens Oliver Koytek (ZDF), der zeigte sich auf seiner Internetseite der real & fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH besonders großfressig.



Screenshot: Panorambild mit großfressigen Gelaber von Oliver Koytek auf der Webseite seiner ZDF-Produktionsfirma.


Jetzt ist ja nunmal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass Oliver Koytek das oben beschriebene immer noch nicht rechtskräftige Urteil meint und allem Anschein nach im ganz groben „Dr. Mathias-Dieth-Style“ Dinge behauptet, die nunmal mit ein wenig Recherche (die Aufgabe von Journalisten) nachweislich nicht stimmen.

Oliver Koytek hat sich also (mal wieder) selbst als Vertreter eines Form des Journalismus enttarnt, die dem ZDF nicht würdig ist.

Das Gute an der Sache ist, dass UNCOVERER mit seiner Berichterstattung also somit genauso auf ZDF-Niveau ist, um fair zu bleiben, dieses im Wahrheitsgehalt sogar übertrifft.

Was sagt das den lieben Leserinnen und Leser über die Qualität der ZDF-Reportagen von dem Kinderfilmer und Schleichwerbungsbetrüger namens Oliver Koytek?