Rheinland-Pfalz, 19.02.2018
Liebe Leserinnen und Leser, sehr geehrte Damen und Herren Polizisten, Staatsanwälte und Richter, allerwertestes ZDF,
hier nun ein brandneuer und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB im Sinne der von Oliver „Philippinen“ Koytek belästigten minderjährigen Mädchen sogar an einem Sonntag verfasste Blogbeitrag über einen neuen – aus meiner Sicht abartigen – Fall einer erneuten Belästigung eines minderjährigen Mädchens durch den ZDF-Reporter und Oliver „Kinderfreund“ Koytek, der ja bekanntermaßen einen Nachmieter zum 1.3.2018 für seine Wohnung in der Friedrich-Ebert-Str. 120 in Erftstadt-Kierdorf sucht oder gesucht hat und einen weiteren Wohnsitz mit seiner Ehefrau Carla nach Info von Creditreform in der Händelstr. 55 in Köln hat.
In einem keineswegs die journalistische Sorgfaltspflicht von Oliver „Zentralafrika“ Koytek offenbarenden Fall hat der berühmte Mädchenbelästiger und Kinderfilmer Oliver Koytek (ZDF, real&fiction GbR, real&fiction GmbH, real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH, Verlag Oliver Koytek), der in gewissen Kreisen als „Oli, der international aktive Kinderfreund“ bekannt ist, gemeinsam mit den Ex-ZDF-Syndikusanwälten Dr. Mathias Hermann Dieth und Marc Holger Oetzel ein minderjähriges Mädchen bei einer sexuellen Belästigung durch einen erwachsenen ca. 25-jährigen Mann gefilmt.
Oliver Koytek hat sogar das Mädchen wissentlich dieser Situation ausgesetzt, in dem er diese Situation geschaffen hat, um mit diesen Filmaufnahmen, also der sexuellen Belästigung des Mädchens, Geld zu verdienen. Schliesslich bekommt Oliver „Asienfreund“ Koytek diese ZDF-Reportage vom ZDF bezahlt. Oliver „Baron von Münchhausen“ Koytek verdient also Geld mit der sexuellen Belästigung von minderjährigen Mädchen.
Da ich wegen einer angeblichen Beleidigung des völlig straffrei nach diesem Urteil des AG Bonn als
- Kinderfilmer,
- Schleichwerbungsbetrüger,
- Prozessbetrüger,
- Persönlichkeitsrechtsverletzer,
bezeichnet werden dürfende ZDF-Reporter Oliver „Südafrika“ Koytek beim LG Bonn in die Berufung zu der Verurteilung von 15 Tagessätzen gegangen bin und natürlich dem LG Bonn in der Berufungsbegründung „ein paar nette Dinge“ mit auf dem Weg in die Berufungsverhandlung geben werde (Zeugen, Sachverständige, Gutachten, Beweise, Beweisanträge), kann ich, und das schmerzt mich wirklich, vorerst das Filmmaterial, eine durch Oliver Koytek produzierte ZDF-Reportage, nicht veröffentlichen.
Sobald ich die Berufungsbegründung (inkl. der Aufzählung was noch so kommt) dem Gericht in Bonn, der Bundesanwaltschaft und dem BKA vorgetragen habe und der Hauptverhandlungstermin steht, werde ich selbstverständlich viel ausführlicher über diesen neuen Skandal um Oliver „Indonesien“ Koytek, Dr. Mathias Dieth und Marc Holger Oetzel berichten.
Ein Tipp: Googel hilft beim finden und eine Frage an Oliver Koytek: Kennen Sie den europäischen Ableger der Saducas aus Indonesien?