Rheinland-Pfalz, 12.12.2017
Liebe Freundinnen und Freunde des angeblichen Rechtsstaat genannt Bundesreublik Deutschland, geschätzte Leserinnen und Leser, allerwerteste Herren vom ZDF mit den Namen ZDF-Reporter Oliver Koytek (Werbeprofi aus Erftstadt), Noch-Anwälte Dr. Mathias Dieth und Marc Oetzel,
die Ereignisse in dem gegen mich geführten Strafverfahren beim AG Bonn (703 Cs 339 Js 2409/15 – 103/16) aufgrund Anzeigen der oben genannten von mir als besonders ehrbar eingestuften Herren Oliver Koytek, Dr. Mathias Hermann Dieth und Marc Holger Oetzel wegen angeblicher Verleumdung und übler Nachrede zu Lasten der genannten Herren hat an Dramatik seinen bisherigen Höhepunkt erreicht.
Da ich weiß, wie neugierig und wissbegierig meine treuen Leserinnen und Leser sind, möchte ich die Ereignisse der letzten Wochen im Rahmen meiner Litigation PR in gewohnt sachlicher Form mit erfrischend klaren und harten Worten kurz zusammenfassen.
Das Strafverfahren gegen mich sollte am AG Bonn am 23.11.2017 um 10.00 Uhr mit dem eigentlich ersten Verhandlungstag beginnen. Ich hatte vorab sehr erfolgsbefreit versucht, Einblick in der Gerichts-/Ermittlungsakte des Gerichts zu nehmen, um mich gemeinsam mit Jörg Reinholz (mein mir nahestehender Verfahrensbegleiter) auf den Verhandlungstag vorzubereiten. Wegen „gewisser Umstände“ ist die Akte leider nie verfügbar gewesen, weil diese zwischen der Staatsanwaltschaft Bonn und dem Gericht (und weiteren Protagonisten) hin und her geschickt wurde.
Da ich mich bekanntermaßen nicht verarschen lasse, habe ich dann einen Tag vor dem 23.11.2017 einen Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen eines Beschlusses des Richter bei Gericht eingereicht, so dass die Hauptverhandlung ausfallen musste, da zuerst über den Befangenheitsantrag entschieden werden musste. So hatte ich Zeit mich darum in Ruhe zu kümmern Einblick in die Akte zu bekommen.
Die Akte war dann, nennen wir es, in sehr unvollständiger Form für mich Anfang Dezember einsehbar. Gleichzeitig hatte ich aber nochmal einen Anwalt beauftragt, für mich Akteneinsicht zu nehmen, so dass ich jetzt einen vollständigen Einblick in die aktuelle Gerichtsakte nehmen konnte udn fleissig Kopien angefertigt habe. Ein paar Schreiben und weitere Schriftstücke fehlten erwartungsgemäß immer noch, aber da will ich mal nicht kleinlich sein, liebe Vertreter des Rechtsstaats und Organe der Rechtspflege.
Was aber jetzt gleich folgt, ist dann doch mal wieder ein durch und durch verlogene Nummer, die „mein alter Kumpel“, der oben genannte Dr. Mathias Dieth, gebracht hat.
Wie ich ja bereits berichtet habe, hat Dr. Mathias Dieth eine gewisse Angewohnheiten, nämlich Aussagen und Meinungsäusserungen von mir über Dritte auf eben den Dr. Mathias Dieth, also sich selbst, zu beziehen. So hatte der im Verfahren beim LG Köln Az 28 S 1/16 leider sehr viel lügende und dabei laut weinende Dr. Mathias Dieth als Kläger behauptet, dass er persönllich (!) von der Aussage betroffen wäre, wenn ich über die Beteiligungen des ZDF-Mitarbeiter Marc Holger Oetzel im Justizskandal im Fall des Gustl Mollath berichte. Seinerzeit hatte ich als betroffender Beklagte diese Vorgehensweise des Dr. Mathias Dieth noch nicht unter medizinischen Gesichtspunkten bewertet, sondern nur juristisch als versuchten Prozessbetrug.
Jetzt ist es aber so, dass der Dr. Mathias Dieth auch in dem oben genannten Strafverfahren Aussagen über Dritte, die angeblich ich getroffen haben soll, auf sich bezogen hat und für sich als „Opfer und Geschädigter“ eine von fast nicht zählbaren Anzeigen gegen mich erstattet hat, die dann zu den Strafverfahren führten.
Ich habe mich folglich mit einem qualifizierten Mediziner über das Verhalten von ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth unterhalten. Der konnte natürlich keine Ferndiagnose über den Geisteszustand von Dr. Mathias Dieth stellen, wies aber darauf hin, dass Personen mit einer Erkrankung an Schizophrenie unter ähnlichen Formen des Verfolgungswahn leiden.
Und da Dr. Mathias in einem neuerlichen Schreiben sich mal wieder über die Ereignisse vom 4.4.2014 lügend gegenüber dem Gericht ausgelassen hat, also Stellung zu einer Situation bezogen hat, bei der er nicht dabei gewesen ist, befürchte ich sehr ernsthaft, dass es durchaus sein könnte, dass Dr. Mathias Dieth vom ZDF und von der Briefkastenkanzlei Strunden und Partner Rechtsanwälte (Köln) an einer geistigen Erkrankung leidet, wenn er überhaupt nicht mehr weiß, „wo oben und unten ist“, wie ich es so anschaulich beschrieben habe.
Ich bin daher sehr gespannt, wie der Richter die Gesamtsumme dieser Vorfälle um Dr. Mathias Dieth bewertet:
- als krankhafte und somit nicht strafbare Handlung
- als strafbare Handlung
- als „harmloses Missverständnis“, „komlizierte Angelegenheit“, oder ähnliches
Was meinen Sie, allerwertester Dr. Mathias Dieth?