Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 (Update)

Meinen treuen Lesern, also nicht nur meinen Fans von „Ralf Höcker Rufwächter“, von der Kanzlei „Strunden und Partner Rechtsanwälte“ und aus dem Dunstkreis des ZDF-Reporter und Inhaber einer Werbeagentur namens Oliver Koytek, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich beim Lesen meines neuesten Meisterwerks feststellen, dass ich fast völlig außer Atem bin vor lauter Vorfreude über die gleich in Schriftform folgenden wahren Tatsachenbehauptungen meinerseits über neueste Erkenntnisse über die Kanzlei von Abmahnanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, den ich an dieser Stelle mit dem wenig weiter unten stehenden satirisch angehauchten Symbolbild natürlich standesgemäß zuerst einmal herzlich Grüßen möchte, bevor irgendjemand auf die Idee kommen sollte, mich wegen grober oder vorsätzlicher Unfreundlichkeit abzumahnen oder mich wegen fahrlässigen Verstosses gegen die Leitkultur durch das Innenministerium öffentlich rügen zu lassen.
Symbolbild: „Das doppelte Höckerchen“ – Copyright by Zed de Eff ( 3 2 1 Mainz)


Bevor jetzt manch einer meiner Leser sich die Frage stellt, warum dieser durchaus kritische und dem Artikel 5 des GG konforme Beitrag über die Machenschaften der Kanzlei Prof. Dr. Ralf Höcker den frei nach Erich Kästner umzitierten Zusatz „Das doppelte Höckerchen“ trägt, möchte ich das Geheimnis gleich lüften.

In einem „etwas zäh laufenden“ Antrag (mittlerweile seit fast 6 ! Monaten) auf Kostenfestsetzung zum Verfahren mit dem Aktenzeichen des Landgericht Köln 28 S 1/16 (Kläger: Der nach einer rechtskräftigen Urteil des LG Köln völlig zurecht als Mehrfachvertreter und Parteiverräter bezeichnet werden dürfende Abmahnanwalt und Gebührenabzocker namens Dr. Mathias Dieth, vertreten von der Kanzlei Ralf Höcker) ist nun herausgekommen, dass der mir sehr häufig durch „lautes Werbegeschrei“ in „Funk und Fernsehen“ aufgefallene Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) doch tatsächlich folgende höchst fragwürdige Handlungen vorgenommen hat:

  • Die Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft“ hat die bei www.hoecker.eu im Impressum angegebenen Steuerdaten einer anderen Kanzlei zur Verfügung gestellt. Die andere Kanzlei hat dann die Daten in eigenen „Rechnungen“ aufgeführt. Diese „andere Kanzlei“ soll eine angeblich existierende Sozietät Höcker Rechtsanwälte (GbR) sein.
  • Die Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft“ hat das in Briefbögen der Partnerschaft angegebene Bankkonto ein anderen Kanzlei zur Verfügung gestellt. Die andere Kanzlei hat dann die Daten in eigenen „Rechnungen“ aufgeführt. Diese „andere Kanzlei“ soll eine angeblich existierende Sozietät Höcker Rechtsanwälte (GbR) sein.

In Verbindung mit dem Sachvortrag nicht nur in dem oben genannten Verfahren ergeben sich daraus folgende mutmaßlich strafbaren Handlungen durch die Kanzlei von Ralf Höcker und somit für den Herrn Professor selbst:

  • Verdacht der Umsatzsteuerhinterziehung
  • Verdacht der Beihilfe zu verdeckten Gewinnausschüttungen (Steuerhinterziehung)
  • Verdacht der mehrfachen Urkundenfälschung
  • Verdacht des mehrfachen (Prozess-)Betrug

Warum machen das die Juve-Erstligisten von der Kanzlei Ralf Höcker?

Die Antwort ist ganz einfach. Mit dieser Vorgehensweise kann die Kanzlei Ralf Höcker bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen behaupten, dass der Mandant außergerichtlich von einer „anderen Kanzlei“ vertreten wurde, damit die außergerichtlichen Kosten nicht mit den gerichtlichen Kosten verrechnet bzw. in Ansatz gebracht werden müssen.

Daher behaupte ich und äussere die Meinung, dass die Kanzlei von Ralf Höcker Betrüger und Gebührenabzocker sind und bei diesen Betrügereien sogar vom Landgericht Köln unterstützt werden.

Und jetzt kann der Herr Professor und seine Doktoren gerne mal versuchen diesen Artikel aus dem Internet zu bekommen. Ich freue mich jetzt schon auf „Fanpost“ von den Abrechnungsbetrügern von der Kanzlei Dr. Ralf Höcker (Köln).

Bye the way. Wäre ich Mandant der Kanzlei Ralf Höcker (und Gott bewahre mich davor jemals zu diesem erlauchten Kreis zu gehören), dann würde ich bei dem Herrn Professor mal nachfragen, ob er denn diese „Mehreinnahmen“ auch an die Mandanten weitergibt, oder ob der Abmahnprofessor und seine Doktoren dies „versehentlich“ und „völlig unabsichtig“ vergessen haben.