Rheinland-Pfalz, 18.05.2018
Ich weiß ja gar nicht ob Sie es schon wussten, aber der ganz besonders empfindsame ZDF-Reporter Oliver Koytek vertritt die Meinung, dass die Betitelung von Oliver Koytek u.a. als Kinderfilmer, Schleichwerbungsbetrüger, Persönlichkeitsrechtsverletzer, Vollpfostenjournalist, Prozessbetrüger und Mitarbeitverdächtiger eine strafbare Handlung wäre, konkret die der Beleidigung.
Hintergrund ist, dass bei Oliver Koytek nach seinen eigenen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei wohl E-Mails angekommen sind, die solche Betitelungen beinhalteten und die den Anschein erweckten von mir zu stammen.
Der Kinderfilmer Oliver Koytek ist dann mit dicken Krokodilstränen in seinen schönen blauen Augen und trotzdem mit einem ehrlichen Gesicht zur Polizei gegangen, um dort in Form einer Strafanzeige gegen mich wegen dieser Emails bitterlich weinend der Polizei sein Leid zu klagen und dabei sogar anzugeben, dass er sich durch die E-Mails bedroht fühle. Und seine Kinder natürlich auch (die sind übrigens Erwachsene, aber dazu später mehr).
Der Angsthase Oliver Koytek hat es dann geschafft, dass die Staatsanwaltschaft Bonn mir über das AG Bonn einen charmanten Strafbefehl hat zukommen lassen. Stolze 40 Tagessätz a 70 EUR wegen übler Nachrede wegen diesen Emails zu Lasten von dem Schleichwerbungsbetrüger Oliver Koytek.
Der häufig lügende Syndikusanwalt der Firma real&fiction von Oliver Koytek namens Dr. Mathias Dieth, der ein bekannter Geldwäscher ist, hatte dann die Gunst der Stunde genutzt und mich ebenfalls mit einer ganz Salve von Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Bonn und Köln falsch zu verdächtigen, was dann zu der Erhebung von zwei Anklagen wegen angeblicher Verleumdung von Dr. Mathias Dieth geführt hat, welches ebenfalls beim AG Bonn bei Richter Dominik Reppel geführt wurde.
Der Richter stelle dann 1 Anklage ein (1 der Anklagen nach Anzeige von Dr. Mathias Dieth wegen Verleumdung des Dr. Mathias Dieth wegen des Artikel „Organisierte Kriminalität im ZDF“) und fügte das Strafbefehlsverfahren und die übrig geblieben Anklage zusammen und machte 1 Verfahren daraus nach dem er feststellte, dass Dr. Mathias Dieth der Syndikusanwalt der Firma von Oliver Koytek ist.
Verurteilt wurde ich dann zu 15 Tagessätzen zu 10 EUR wegen der von mir angeblich durch diiese Emails begangene Zuschreibung von Oliver Koytek als Vollfostenjournalist. Der Rest der falschen Vorwürfe der Verleumdung, üblen nachrede und Beleidigung wurden nach 2 spektakulären Verhandlungtagen am 19.12.2017 und 09.01.2018 alle samt eingestellt, nachdem eine Vielzahl von Lügen durch Oliver Koytek und Dr. Mathias Dieth ffestgestellt wurden.
Hier finden Sie das Urteil und mein Berufungsbegründungsschreiben.
Die Richterin Gelber teilte mir dann mit, dass aufgrund meines Berufungsbegründungsschreibens Sie zurzeit beabsichtige, die Berufung nicht zuzulassen, was die Richterin kann, sofern eine Berufung bei einer Verurteilung unter 15 Tagessätzen nicht ausreichend begründet ist.
Das hatte dann zur Folge, dass ich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt habe und meine Berufung weitergehend ausgeführt habe, was Sie HIER nachlesen können.
Konsequenzist nun, dass eine andere Kammer des LG Bonn nun über meinen Befangenheitsantrag entscheiden muss, was auch schon in die Tat umgesetzt wurde.
Das LG Bonn hat mich nämlich angeschrieben und mir die Stellungnahme der Richterin Gelber zugestellt und mir die Möglichkeit offenbart mich dazu zu äussern, was ich natürlich getan habe.
Und weil nun das Pfingstwochenende ansteht und ich gerne Dr. Mathias Dieth und Oliver Koytek ein paar nette Grüße etwas indirekt übermitteln möchte, präsentiere ich nun ein weiteres „heftiges“ Schreiben an das LG Bonn, was vermutlich nicht nur bei meinen Leserinnen und Leser für Sprachlosigkeit in Bezug auf das von mir als aoszial eingeschätzte Verhalten von Dr. Mathias Dieth und ZDF-Reporter Oliver Koytek führen wird.
Here we go!




